Wie bereits gesagt, bin ich als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und möchte Ihnen hier einmal aufzeigen, worin der Unterschied der einzelnen in Deutschland tätigen Vermittlerarten besteht.
Es gibt in Deutschland im Großen und Ganzen drei verschiedene Vermittlerarten, den Ausschließlichkeitsagenten, den Mehrfachagenten und den Versicherungsmakler.
Der Ausschließlichkeitsagent vermittelt ausschließlich Versicherung für die Versicherungsgesellschaft für die er tätig ist. Er ist daher weisungsgebunden und muss Produkte seiner Versicherungsgesellschaft vertreiben, selbst wenn diese zu teuer und nicht den Bedarf des Kunden entsprechen.
Er ist laut der Rechtsprechung "Auge und Ohr" des von ihm vertretenen Versicherers und muss daher auch nur die Interessen seines Auftraggebers / Versicherers vertreten.
Der Mehrfachagent hat keine Ausschließlichkeitsklausel und darf daher mehrere Gesellschaften vertreten. Er ist aber auch "Auge und Ohr'' des jeweiligen Versicherers und befindet sich rechtlich auf der Seite des Versicherers. Daher gilt alles genauso wie beim Ausschließlichkeitsagenten bereits erwähnt.
Der Versicherungsmakler befindet sich immer auf der Seite des Mandanten / Kunden.
Auftraggeber ist daher der Kunde und nicht die Versicherungsgesellschaft. Ein Versicherungsmakler ist gemäß der Rechtsprechung, Sachverwalter seines Kunden, vergleichbar mit der Stellung eines Rechtsanwaltes, eines Steuerberaters, etc. Er sollte immer unabhängig sein und ist daher nicht weisungsgebunden. Er wird gemäß der Rechtsprechung von Ihnen beauftragt Versicherungsschutz für Sie zu vermitteln. Ein Versicherungsmakler kann daher aus der Bandbreite des Versicherungsmarktes das für Sie passende Angebot aussuchen insbesondere unter Preis-Leistungsgesichtpunkten.
Sie sehen also, ein Versicherungsmakler ist für Sie das Richtige um unabhängig Ihre Interessen zu vertreten, da er ausschließlich Ihnen gegenüber als seinen Auftraggebern / Mandanten verpflichtet ist. Vermittlungs- / Bearbeitungsgebühren fallen selbstverständlich nicht an, da Versicherungsmakler in Deutschland üblicherweise von den Gesellschaften bezahlt werden.
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